Naturwissenschaftlich
gesehen ist Bier...
...ein aus stärkehaltigen
Rohstoffen gewonnenes,
mit Hopfen gekochtes und vergorenes Getränk.
In Deutschland darf Bier
nach der Bierver- ordnung und dem vorläufigen Biergesetz
nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser herge- stellt
werden, außerdem muß Bier vergoren sein. Für obergärige
Biere ist auch die Verwendung von anderem Malz erlaubt,
wobei unter Malz künstlich zum Keimen gebrachte Getreide
verstanden werden (Reis und Mais sind keine Getreide im
Sinne dieser Verordnung). In Deutschland dürfen seit 1987
aufgrund einer Entscheidung des EG-Gerichtshofes auch Getränke
als Bier angepriesen und verkauft werden, wenn sie nicht den
Vorgaben des Biergesetzes und der Bierverordnung
entsprechen, aber im jeweiligen Herstellungsland als Bier
bezeichnet werden. Ihre Zutaten und Rohstoffe müssen jedoch
gekennzeichnet werden. Jetzt sind wir bereits mitten im
Deutschen Reinheitsgebot. Diese Verordnung von 1516 besagt nämlich,
daß zum Brauen nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe verwendet
werden dürfen. Obwohl per EG-Richterspruch eingeschränkt,
halten alle deutschen Brauer daran fest.
Quelle: BIER FÜR DUMMIES dt.
Ausgabe D.Kann, H. Latz-Weber und G.Mühlwitz
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